Marktregulierung · 26.2.2026
Änderung und Neuauflage des Anordnungsbeschlusses unter § 17(h)(4) des Börsenabkommens
Die Bundesregierung hat eine Änderung und Neuauflage des Anordnungsbeschlusses unter § 17(h)(4) des Börsenabkommens vom 15. Juni 1934 genehmigt, der bestimmten Börsenmaklern, die weniger als 100 Millionen US-Dollar in Eigenkapital und weniger als 1 Milliarden US-Dollar in Gesamtwertvermögen besitzen, von den Regeln 17h-1T und 17h-2T freizustellen. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.