Marktregulierung · 10.3.2026
Beförderung von Aufsichtsrats- und Geschäftsleitern bestimmter ausländischer Privatunternehmen von der Einreichungspflicht nach § 16(a) des Aktienrichtliniengesetzes
Die SEC hat eine Bestätigung für bestimmte ausländische Privatunternehmen im Bereich der Aufsichtsrats- und Geschäftsleiter eingeführt, die von der Einreichungspflicht nach § 16(a) des Aktienrichtliniengesetzes befreit werden sollen.