Marktregulierung · 10.3.2026Aktualisiert: 16.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Beförderung von Aufsichtsrats- und Geschäftsleitern bestimmter ausländischer Privatunternehmen von der Einreichungspflicht nach § 16(a) des Aktienrichtliniengesetzes
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Die SEC hat eine Bestätigung für bestimmte ausländische Privatunternehmen im Bereich der Aufsichtsrats- und Geschäftsleiter eingeführt, die von der Einreichungspflicht nach § 16(a) des Aktienrichtliniengesetzes befreit werden sollen.