Transport i infrastruktura · 26.3.2025
Sondergenehmigungen: Ankündigung über die Maßnahmen
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Anforderungen für die Antragstellung und Bearbeitung von Sondergenehmigungen nach den Regeln der Bundesverkehrsanstalt für gefährliche Güter, eine öffentliche Ankündigung abgegeben, dass das Büro für Gefahrstoffsicherheit der Bundesverkehrsanstalt für gefährliche Güter die in der Ankündigung beschriebenen Anträge gemäß den Regeln der Bundesverkehrsanstalt für gefährliche Güter bewilligt oder abgelehnt hat.