Marktregulierung · 20.3.2026
Ausnahme für Mehrklassen-ETFs im Wertpapierhandelsgesetz
Die Bundesregierung hat eine Ausnahme von den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Mehrklassen-ETFs gewährt. Die Regelung soll den Anlageverkehr erleichtern.