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Marktregulierung · 20.3.2026

Ausnahme für Mehrklassen-ETFs im Wertpapierhandelsgesetz

Die Bundesregierung hat eine Ausnahme von den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Mehrklassen-ETFs gewährt. Die Regelung soll den Anlageverkehr erleichtern.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — SECOriginalquelle öffnen →