Marktregulierung · 20.3.2026Aktualisiert: 16.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Ausnahme für Mehrklassen-ETFs im Wertpapierhandelsgesetz
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Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat eine Ausnahme von den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Mehrklassen-ETFs gewährt. Die Regelung soll den Anlageverkehr erleichtern.