Marktregulierung · 26.3.2026
Regeländerung für Anlagegeschäfte zwischen Investmentgesellschaften und verbundenen Personen
Die Bundesregierung plant, die Regeln für bestimmte Anlagegeschäfte zwischen Investmentgesellschaften und bestimmten mit ihnen verbundenen Personen zu ändern. Die Änderungen sollen die Transaktionen zwischen Investmentgesellschaften und ihren verbundenen Personen erleichtern und die Verwaltungskosten senken.