Marktregulierung · 1.4.2026
Gemeinsames Industrieplan; Bekanntmachung und sofortige Gültigkeit der 56. Änderung des gemeinsamen Selbstregulierungsorganisationsplans zur Regelung der Sammlung, Konsolidierung und Verbreitung von Zitaten und Transaktionsinformationen für Aktien der Nasdaq gelisteten Wertpapiere, die an Börsen auf der Grundlage von nicht gelisteten Handelsprivilegien gehandelt werden.
Die Nasdaq hat die 56. Änderung ihres Selbstregulierungsorganisationsplans bekannt gegeben, die die Sammlung, Konsolidierung und Verbreitung von Zitaten und Transaktionsinformationen für Aktien der Nasdaq gelisteten Wertpapiere regelt, die an Börsen auf der Grundlage von nicht gelisteten Handelsprivilegien gehandelt werden.