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Marktregulierung · 3.4.2026Aktualisiert: 16.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Selbstregulierungsorganisationen; Cboe BZX Börse, Inc.; Benachrichtigung über die Einreichung von Änderung Nr. 1 und Erlass über die beschleunigte Genehmigung eines vorgeschlagenen Regeländerungsantrags, wie durch Änderung Nr. 1 modifiziert, zur Änderung der Definition von „Indikativpreis“ unter Börsenregel 11.23(a)(10) und zur Änderung der Börsenregel 11.23(d)(2)(B) (Verlängerung der Zitierzeit für Initial-Public-Offering- (‚IPO‘) -Auktionen)

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Zusammenfassung

Die Cboe BZX Börse, Inc. hat einen vorgeschlagenen Regeländerungsantrag eingereicht, der die Definition von ‚Indikativpreis‘ unter Börsenregel 11.23(a)(10) ändert und Börsenregel 11.23(d)(2)(B) ändert, um die Zitierzeit für Initial-Public-Offering- (‚IPO‘) -Auktionen zu verlängern.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — SECOriginalquelle öffnen →

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