Geschäft · 27.3.2025
FMCSA verlängert Ausnahmen für 25 Hör- und Sehbehinderte Fahrer
Die Bundesbehörde für Schifffahrts- und Ozeanverkehr (FMCSA) hat die Ausnahmen für 25 Hör- und Sehbehinderte Fahrer aus dem Verfahren zur Prüfung der Fahrer unter den Bundesregeln für den Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen (Bundesregeln für den Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen, FMCSRs) für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Lastwagen (CMV) verlängert. Diese Ausnahmen ermöglichen diesen schwer hör- und sehbehinderten Fahrern, weiterhin im grenzüberschreitenden Verkehr mit Lastwagen unternehmen zu dürfen.