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Marktregulierung · 20.4.2026

Anordnung gemäß Abschnitt 36 des Securities Exchange Act von 1934 (das „Exchange Act“) zur Gewährung bedingter befristeter Entbindungen von Abschnitt 15(c)(3) des und der Verordnung 15c3-3 unter dem Exchange Act für Cross-Margining von abgewickelten U.S.-Staatsanleihen und damit verbundenen Futures

Die SEC gewährt bedingte befristete Entbindungen von Abschnitt 15(c)(3) des und der Verordnung 15c3-3 unter dem Exchange Act für Cross-Margining von abgewickelten U.S.-Staatsanleihen und damit verbundenen Futures.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — SECOriginalquelle öffnen →