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Marktregulierung · 27.4.2026

Agenturinformationen zur Sammlung von Aktivitäten; Vorschlag zur Sammlung; Kommentar-Anfrage; Erweiterung: Regel 147A(f)(1)(iii) Schriftliche Darstellung zur Wohnsitzangabe des Käufers

Die Securities and Exchange Commission (SEC) verlängert die Frist für die Sammlung von Informationen über die schriftliche Darstellung zur Wohnsitzangabe des Käufers gemäß Regel 147A(f)(1)(iii)

Originalsprache der Quelle: Federal Register — SECOriginalquelle öffnen →