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Marktregulierung · 27.4.2026Aktualisiert: 16.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Agenturinformationen zu Sammlungstätigkeiten; Vorschlag zur Sammlung; Anfrage zum Kommentar; Verlängerung: Regel 147(f)(1)(iii) Schriftliche Darstellung zur Wohnsitzangabe des Käufers

Lokale automatische Übersetzung · Originalsprache der Quelle

Zusammenfassung

Die Securities and Exchange Commission (SEC) verlängert die Frist für die Sammlung von Informationen über die schriftliche Darstellung zur Wohnsitzangabe des Käufers gemäß Regel 147(f)(1)(iii) der Securities Act von 1933.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — SECOriginalquelle öffnen →

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