Marktregulierung · 27.4.2026
Agenturinformationen zu Sammlungstätigkeiten; Vorschlag zur Sammlung; Anfrage zum Kommentar; Verlängerung: Regel 147(f)(1)(iii) Schriftliche Darstellung zur Wohnsitzangabe des Käufers
Die Securities and Exchange Commission (SEC) verlängert die Frist für die Sammlung von Informationen über die schriftliche Darstellung zur Wohnsitzangabe des Käufers gemäß Regel 147(f)(1)(iii) der Securities Act von 1933.