Geschäft · 5.5.2025
FMCSA lehnt Anträge zweier Personen mit Implantierter Herzschrittmacher ab
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Die Bundesbehörde für Schifffahrts- und Ozeanverkehr (FMCSA) hat die Anträge zweier Personen, die mit einem Implantierter Herzschrittmacher (ICD) behandelt wurden, abgelehnt, die um eine Ausnahme von den Bundesregeln für den Schifffahrts- und Ozeanverkehr (FMCSRs) für die Betriebung eines kommerziellen Motorfahrzeugs (CMV) in den Bundesstaaten forderten, die Personen mit einer aktuellen klinischen Diagnose von Herzinfarkt, Angina pectoris, koronarer Insuffizienz, Thrombose oder jeder anderen Herzkrankheit bekannter Prägung, die mit Synkope (übermäßiger Verlust der Bewusstsein), Atemnot (Kurzatmigkeit), Zusammenfall oder kongestiver Herzinsuffizienz einhergeht.