Marktregulierung · 18.5.2026Aktualisiert: 16.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Deregistrierung gemäß § 8(f) des Investment Company Act von 1940
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Zusammenfassung
Der Antragsteller bittet um eine Entscheidung, dass er kein Investmentunternehmen mehr ist. Der Antragsteller hat am 8. Dezember 2025 Liquidationsvergütungen an seine Aktionäre auf der Grundlage des Nettoaktienwerts ausgezahlt.