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Transport i infrastruktura · 10.6.2025

Die Bundesverkehrsbehörde verlängert die Befreiung von Einhaltung der Behindertenhinweisregel bis 1. August 2025

Die Bundesverkehrsbehörde (DOT) hat angekündigt, dass sie keine Strafmaßnahmen gegen regulierte Unternehmen bis zum 1. August 2025 einleiten wird, wenn diese die neuen oder geänderten Anforderungen der Behindertenhinweisregel (Hinweisregel) nicht erfüllen. Diese Befreiung gilt jedoch nicht für Verstöße gegen die Vorschriften der Bundesverkehrsbehörde bezüglich der Behandlung von Reisenden mit Behinderungen, die auch vor der Ausgabe der Hinweisregel als Verstöße galten würden.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Transportation DepartmentOriginalquelle öffnen →