Geschäft · 1.7.2025
Aufhebung von Regeln für Agentenvereinbarungen durch MARAD
Die Bundesverkehrsbehörde (MARAD) hat die Regeln für die Vereinbarungen mit Agenten (46 CFR Teile 317 bis 339) aufgehoben, da sie als überflüssig erachtet werden, da sie durch Klausseln in der Bundesverkaufspraxisregelung (FAR) abgedeckt sind. MARAD behält die Regelung (46 CFR Teil 315) zum Verständnis von Vertragsvereinbarungen und der Berufung von Agenten bei. In den letzten 30 Jahren hat sich die Entwicklung der Dienstvereinbarungen aufgrund der Einheitlichkeit und Transparenz der FAR-Klausseln erheblich verbessert.