Transport i infrastruktura · 1.7.2025
Definition für die Meldung von Sachschäden bei Gas- und gefährlichen Flüssigkeitsleitungen
Die DFR ändert die Schadensgrenze für die Bestimmung, ob eine Freisetzung aus einer Gas- oder gefährlichen Flüssigkeitsleitungsanlage als meldbare Unfall oder Unfall gilt. Diese Änderung klärt, dass bestimmte indirekte Auswirkungen, die mit der Untersuchung und Reparatur einer Freisetzung verbunden sind, nicht zur Schadensgrenze beitragen. Darüber hinaus nimmt die DFR eine Anpassung der Schadensgrenze an die Inflation an, die für die Meldung von Unfällen bei gefährlichen Flüssigkeitsleitungen identisch mit derjenigen für die Meldung von Gasleitungsunfällen ist.