Geschäft · 1.7.2025Aktualisiert: 17.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Bundesamt für Verkehr (BAVerK) strebt nach Entlastung von Sicherheitsbehörden bei der Überwachung der Schienenfahrzeug-Sicherheitsmaßnahmen
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Das Bundesamt für Verkehr (BAVerK) plant, die Regulierungsbelastung für die Sicherheitsbehörden in den Bundesländern zu reduzieren, indem es die Frist für die Meldung der Schienenfahrzeug-Sicherheitsmaßnahmen (RWP) verlängert und es den Sicherheitsbehörden erlaubt, die jährlichen Überprüfungen gleichzeitig mit anderen erforderlichen Überprüfungen durchzuführen.