Transport i infrastruktura · 1.7.2025
Regelung zur Erleichterung für Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h an nicht durchquerbaren Kanten
Ein vorgeschlagener Regelnwechsel soll die Definition einer nicht durchquerbaren Kante in der Reglung zur Verwendung des Zuglautes an die fünf seit langem bestehenden Waiver der FRA-Sicherheitskommission anpassen, die es erlauben, auf Autobahnen Geschwindigkeiten bis zu 45 Meilen pro Stunde (mph) zu fahren, wo diese Autobahenkanten vorhanden sind.