Geschäft · 1.7.2025
Entwurf zur Änderung der Sicherheitsvorschriften für Güterwagen älter als 50 Jahre durch die Deutsche Bahn und andere Bahngesellschaften ab 2024
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Die Deutsche Bahn und andere Bahngesellschaften könnten mit dem neuen Vorschlag der Bundesbahndirektion (BBD) von 2024 ihre ältesten Güterwagen wieder in den Betrieb aufnehmen. Der Vorschlag sieht vor, die Spezialgenehmigung für die Betriebsaufnahme von Güterwagen, die älter als 50 Jahre sind oder bestimmte Sicherheitsmerkmale aufweisen, abzuschaffen. Stattdessen müssten die Bahngesellschaften nur die neuen Sicherheitsanforderungen einhalten, wie z.B. umfassende Werkstätteninspektionen, Einzelwagenluftbremse-Testen, Aufzeichnungen und gegebenenfalls Stempeln. Der Vorschlag ist mit den wichtigsten Anforderungen übereinstimmend, die die Deutsche Bahn (DB) derzeit durch den bestehenden Genehmigungsprozess erfüllen muss. Die Abschaffung des Spezialgenehmigungsprozesses und die Einführung der neuen, einheitlichen Anforderungen würde äquivalente Sicherheitsergebnisse bieten und die Belastungen für die Bahngesellschaften reduzieren sowie die zusätzlichen Verzögerungen, die mit der Beantragung einer Spezialgenehmigung verbunden sind, eliminieren.