Energie & Umwelt · 22.1.2026Aktualisiert: 17.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Verfahren zur Sammlung von Informationen durch die Behörde; Einreichung zur Überprüfung und Genehmigung durch das Büro für Verwaltung; Antrag auf Entschädigungen für den Umzug - Wohnen, DI-381 und Antrag auf Entschädigungen für den Umzug - Nichtwohnen, DI-382
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Gemäß dem Papierwerksreduktionsgesetz von 1995 unterbreiten wir die Behörde für Einkauf und Immobilienverwaltung ein Verfahren zur Fortsetzung einer Informationenammlung ohne Änderungen.