Energie & Umwelt · 13.1.2026Aktualisiert: 17.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Änderung der Antragstellung und Einführung des Eingreiffristes
Lokale automatische Übersetzung · Originalsprache der Quelle
Zusammenfassung
Die Regierung hat eine Änderung des Antrags zur Einführung eines Eingreiffristes für die Intervention in den Verfahren der Europäischen Kommission festgelegt. Die Änderung tritt am 1. April 2024 in Kraft.