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Energie & Umwelt · 28.4.2026

Änderung der Umweltpolitikverfahren für das Bundesamt für Landesforsten

Lokale automatische Übersetzung · Originalsprache der Quelle

Die Bundesregierung hat eine Änderung der Umweltpolitikverfahren für das Bundesamt für Landesforsten (BLM) im Rahmen des Umweltpolitikverfahrens der Bundesregierung (Umweltpolitikverfahren der Bundesregierung) bekannt gegeben, die im Umweltpolitikverfahren der Bundesregierung (Umweltpolitikverfahren der Bundesregierung) im Abschnitt 516 der Bundesverwaltungshandbuch (516 BM 1) eingefügt wurde. Die Änderung fügt eine neue Kategorienausnahme (KE) für die geothermische Ressourcenexplorationsbetriebe hinzu, die im Umweltpolitikverfahren der Bundesregierung, Anhang 2: Kategorienausnahmen des Bundes.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Interior DepartmentOriginalquelle öffnen →

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