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Energie & Umwelt · 14.7.2025

Änderung der Verwaltungsverfahren im Hinblick auf den Import und den Export von Erdgas

Das Bundesministerium für Energie (Bundesministerium für Energie, BMWi) veröffentlicht dieses Dokument, um auf die von den Bürgerinnen und Bürgern erhaltenen Kommentare zur Direktfinalverordnung vom 16. Mai 2025, zu reagieren. Als Folge verzögert das Bundesministerium für Energie die Wirksamkeitsdauer der Direktfinalverordnung bezüglich der Verfahren der Fossil-Energie-Behörde (Fossil-Energie-Behörde, FE) für die Einreichung von Anträgen zum Import und zum Export von Erdgas.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Energy DepartmentOriginalquelle öffnen →

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