Regulierung & Recht · 22.1.2026Aktualisiert: 17.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Zinssätze der Bundeszollverwaltung bleiben im ersten Quartal 2026 unverändert
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Die Bundeszollverwaltung hat mit dieser Erklärung bekanntgegeben, dass die im ersten Quartal 2026 zu berechnenden Zinsen für Unterzahlungen (Unterzahlungen) und Überzahlungen (Überzahlungen) der Zölle weiterhin dieselben Zinssätze wie im Vorjahr sind. Für die Kalenderzeit vom 1. Januar 2026 beträgt der Zinssatz für Unterzahlungen 7 Prozent sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Der Zinssatz für Überzahlungen beträgt 7 Prozent für Privatpersonen und 6 Prozent für Unternehmen. Diese Erklärung wurde zum Nutzen des im Ausland ansässigen Publikums und der Personal der U.S. Customs and Border Protection veröffentlicht.