Bezpieczeństwo i regulacje · 29.5.2026
Erweiterung der Bezeichnung Libanon für vorübergehende Schutzstatus
Die Bezeichnung Libanon für vorübergehenden Schutzstatus (TPS), die am 27. Mai 2026 ablaufen sollte, wird automatisch bis zum 27. November 2026 verlängert. Nach dem TPS-Statut wird die Verlängerung der Bezeichnung automatisch für sechs Monate erfolgen, wenn der Geheimrat innerhalb von mindestens 60 Tagen vor Ablauf der aktuellen TPS-Bezeichnung nicht bestätigt, ob ein ausländisches Land die Bedingungen für die Bezeichnung des TPS erfüllt. Die in März 2026 in Libanon auftretenden raschen Ereignisse haben die Fähigkeit des Departements, eine umfassende Prüfung der vorherrschenden Länderbedingungen für die zeitnahe Überlegung und Entscheidung des Geheimrats beeinträchtigt.