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Środowisko i energia · 29.5.2026

Genehmigung und Veröffentlichung von Luftqualitätsplänen (Negative Erklärungen) für bestimmte Anlagen und Schadstoffe; Bezirk Washington D.C.

Die Umweltbundesamt (UBA) gibt eine Erklärung ab und codifiziert die Genehmigung von negativen Erklärungen, die vom Abteilung für Energie und Umwelt des Bezirks Washington D.C. (DCDOEE) am 19. Juli 2024 und 28. August 2024 eingereicht wurden. Die negativen Erklärungen des DCDOEE bestätigen, dass es in der Jurisdiktion des Bezirks Washington D.C. keine bestehenden großen Müllverbrennungsanlagen (LMWA), Öl- und Gasanlagen (ONG) oder Kraftwerke zur Erzeugung von Strom (EGU), die den Abschnitten 111(d) und 129 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (BKKG) unterliegen, gibt.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Environmental Protection AgencyOriginalquelle öffnen →