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Regulierung & Recht · 10.9.2026Aktualisiert: 19.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Veteraerärztliche Gesundheitsämter werden nach Bundesverordnung über die Reduzierung von Verwaltungsaufwand (Bundesverordnung über die Reduzierung von Verwaltungsaufwand, BVOV) zur Prüfung und Bemerkung von Verwaltungsaufwand beantragen

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Die Bundesbehörde für Gesundheitsdienst der Veteranen (Veteraerärztliche Gesundheitsämter) beantragen die Übermittlung von Informationen an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) zur Überprüfung und Bemerkung von Verwaltungsaufwand. Die Übermittlung erfolgt gemäß der Bundesverordnung über die Reduzierung von Verwaltungsaufwand (BVOV) vom 31. Dezember 1995.

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