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Regulierung & Recht · 11.9.2026Aktualisiert: 19.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Bundesrichterstelle für Zivilrechtskaltfälle legt fest, welche Akten öffentlich zugänglich sein müssen

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Die Bundesrichterstelle für Zivilrechtskaltfälle hat 5.412 Seiten Akten von der Nationalen Archivbehörde (NARA) zu vier Zivilrechtskaltfällen erhalten, zu denen die Bundesrichterstelle spezielle Identifikatoren zugewiesen hat: 2023-002-004, 2024-003-012, 2024-003-054 und 2024-003-057. Die Behörden haben 1.436 Verzögerungen vorgeschlagen, darunter Verzögerungen von verschlüsselter Bundesgrandjury-Aufklärung in den Akten. Am 4. September 2026 traf sich die Bundesrichterstelle und genehmigte 1.431 Verzögerungen und entschied, dass 4.001 Seiten vollständig und 103 Seiten teilweise öffentlich zugänglich sein müssen in der Sammlung der Zivilrechtskaltfälle. Die Bundesrichterstelle wird bitten, dass der Generalstaatsanwalt das relevante Gericht auffordert, die Bundesgrandjury-Aufklärung in den Akten für den Fall 2023-002-004 zu unverschlüsseln. Mit dieser Erklärung setzt sich die Bundesrichterstelle mit dem Gesetz über die Veröffentlichung von Akten im Rahmen der Zivilrechtskaltfälle von 2018, das vorschreibt, dass die Bundesrichterstelle ihre Entscheidungen über die Offenlegung oder Verzögerung von Akten in der Sammlung innerhalb von 14 Tagen nach der Entscheidungsdatum im Bundesregister

Originalsprache der Quelle: Federal Register — All DocumentsOriginalquelle öffnen →

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