Regulierung & Recht · 14.9.2026
Bundesamt für Einwanderung und Züge einwanderungsbezogener Informationen sammelt; Erweiterung der derzeitigen Genehmigung ohne Änderung, Antrag auf Ausnahme der Auslandsaufenthaltspflicht gemäß § 212(e) des Einwanderungsgesetzes
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Das Bundesamt für Einwanderung (Bundesamt für Einwanderung und Züge) lädt die Öffentlichkeit und andere Bundesbehörden ein, sich zu diesem vorgeschlagenen Erweiterung zu äußern. Gemäß dem Papierwerkeverkürzungsgesetz (PapV) von 1995 wird die Informationenverkürzungsnachricht in den Bundesanzeiger veröffentlicht, um Kommentare zu den Art der Informationenverkürzung, den Kategorien der Befragten, den geschätzten Belastung (d.h. die Zeit, Mühe und Ressourcen, die die Befragten zum Antworten verwenden), den geschätzten Kosten für die Befragten und den tatsächlichen Informationenverkürzungsinstrumenten einzuholen.