Regulierung & Recht · 14.9.2026
Bundesamt für Einwanderung erlässt Verlängerung der Datenbeschaffung ohne Änderung, zur Antragstellung auf Änderung des Status von temporär zu dauerhaftem Wohnrechtsinhaber
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Das Bundesamt für Einwanderung (Bundesamt für Einwanderung) lädt die Öffentlichkeit und andere Bundesbehörden ein, zu diesem vorgeschlagenen Erweiterung zu kommentieren. Gemäß dem Papierwerkeverrechnungsgesetz (PapV) von 1995 wird die Datenbeschaffungsnachricht in den Bundesanzeiger veröffentlicht, um Kommentare zu den Art der Datenbeschaffung, den Kategorien der Befragten, den geschätzten Belastung (d.h. die Zeit, Mühe und Ressourcen, die die Befragten zum Antworten verwenden), den geschätzten Kosten für die Befragten und den tatsächlichen Datenbeschaffungsinstrumenten einzuholen.