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Regulierung & Recht · 15.9.2026Aktualisiert: 18.10.2026 · 1 Min. Lesezeit

Änderung der Kündigungsregelung durch die Bundespersonalvertretung

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Die Bundespersonalvertretung (BPV) korrigiert einen Endregelung, die am 3. August 2026 im Bundesanzeiger erschienen ist und am 2. September 2026 in Kraft trat. Diese Regelung änderte die Kündigungsregelung der Bundespersonalvertretung und führte ähnliche Änderungen im Rahmen der Karriereberatungsunterstützungsplan (KUBP)-Vorschriften ein. Eine Änderungsanweisung in der Regelung führte versehentlich dazu, dass zwei Absätze aus der Definition des Begriffs

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