Regulierung & Recht · 15.9.2026
Die Verlängerung der Ausnahmeregelung gemäß § 36(a)(1) des Börsenabkommens vom 1934, bezüglich der Ausnahme von Inline XBRL-Anforderungen für Teile der Form CA-1 und Form 1 sowie für Form X-17A-5 Teil III, Form 17-H und das jährliche Berichtsverfahren von einer Sicherheitsbasen-Swap-Unternehmen
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Die Regierung hat eine Ausnahmeregelung für Unternehmen gewährt, die sich von den Inline XBRL-Anforderungen für bestimmte Formulare wie CA-1, Form 1 und X-17A-5 Teil III, Form 17-H und das jährliche Berichtsverfahren befreien möchten. Dies soll die Verwaltungskosten für diese Unternehmen senken.