Regulierung & Recht · 21.9.2026
Bundesregierung bestätigt Entscheidung über Aufhebung von Aufschubbeschränkungen für Zivilrechtsfälle
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Die Zivilrechtsfälle-Records-Überprüfungsstelle hat die vorherigen Entscheidungen über die Aufhebung von Aufschubbeschränkungen für Zivilrechtsfälle 2023-002-001, 2023-002-008, 2023-002-009, 2024-003-003 und 2024-003-041 im Bundesregister veröffentlicht. Die Bundesjustizabteilung und die Bundespolizeibehörde hatten ursprünglich 22 weitere Aufschubbeschränkungen vorgeschlagen. Im September 2026 hat die Überprüfungsstelle 3 dieser Aufschubbeschränkungen genehmigt. Mit dieser Erklärung setzt sich die Überprüfungsstelle an die Anforderungen des Zivilrechtsfälle-Records-Sammlungsakt von 2018, die die Überprüfungsstelle verpflichtet, ihre Entscheidungen über die Offenlegung oder Aufhebung von Aufschubbeschränkungen im Bundesregister innerhalb von 14 Tagen nach der Entscheidungsdatum zu veröffentlichen.