Regulierung & Recht · 24.9.2026Aktualisiert: 17.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Zivilrechtliche Geldstrafen für 2026: Keine Inflationseinstufung
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Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat mit einer Erklärung bekannt gegeben, dass die Inflationseinstufung von Zivilrechtlichen Geldstrafen, die durch das Bürgerkraftgesetzes vom 24. Juni 1990 (BGBl. I S. 1261) und durch das Gesetz zur Verbesserung des Bürgerkraftgesetzes vom 2. Juli 2015 (BGBl. I S. 1461) festgelegt wurden, für das Jahr 2026 nicht vorgenommen wird.