Technologie i telekomunikacja · 11.9.2026
FCC-Stärkung des Gerätezulassungsprogramms gegen nationale Sicherheitsrisiken im Kommunikationsnetz
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine neue Richtlinie zur Stärkung des Gerätezulassungsprogramms gegen nationale Sicherheitsrisiken im Kommunikationsnetz veröffentlicht. Die BNetzA schließt einen Lücke im Gerätezulassungsprogramm durch das Verbot der Zulassung von Geräten, die logikträgige Hardwarekomponenten von einer Entität auf der Liste der abgedeckten Entitäten (Covered List) enthalten, die selbst aufgrund dieser Komponenten nicht zugelassen wäre. Die BNetzA verlangt außerdem, dass jede Modifikation oder Erlaubnis einer Geräteänderung durch eine Entität auf der Covered List vollständig zertifiziert wird, klärt, dass die Marketingregeln der BNetzA alle Entitäten (einschließlich Online-Marktplätze) erreichen, die un autorisierte Geräte auf dem Markt anbieten, und verlangt von Online-Marktplätzen, unter Ausnahme von begrenzten Fällen, dass sie den FCC-Code des Geräts am Online-Punkt der Abgabe anzeigt. Schließlich ändert die BNetzA ihre Definition von