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Administracja i zamówienia · 11.9.2026

Bundesverwaltungsvorschrift (Bundesregelung) B-51 wird aufgehoben

Die General Services Administration (GSA) hat die Bundesverwaltungsvorschrift (Bundesregelung) B-51, die jährliche Berichte der Exekutivbehörden zu Austausch/Sale und persönlicher Eigentumsleistung an nicht-federale Empfänger, aufgrund der Veraltetheit des Unterzeichnungsblattes, aufgehoben. Die GSA hat auf gsa.gov Richtlinien zur Bereitstellung von jährlichen Informationen für Exekutivbehörden veröffentlicht.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — General Services AdministrationOriginalquelle öffnen →