Internationaler Handel · 9.9.2026
Amerikanische Zollkommission bittet um Kommentare zur Umsetzung von § 1338(g) des Zollgesetzes von 1930
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Die Amerikanische Zollkommission (USTR) hat die Pflicht, sich ständig über Diskriminierungen im Handel der Vereinigten Staaten nach § 338(a), (b) und (e) zu informieren und dem Präsidenten diese Informationen sowie Empfehlungen zu übermitteln. Im Rahmen dieser Pflicht und wie im folgenden detailliert beschrieben, bittet die USTR um Kommentare von interessierten Personen zu den Möglichkeiten, wie die Kommission ihre gesetzlichen Pflichten nach § 338(g) bestmöglich erfüllen kann.