Regulierung & Recht · 15.10.2021Aktualisiert: 21.10.2026 · 1 Min. Lesezeit
Mitteilung nach dem Verteidigungsproduktionsgesetz von 1950
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Zusammenfassung
Nach § 708 des Verteidigungsproduktionsgesetzes von 1950 (``DPA') wird hiermit mitgeteilt, dass der stellvertretende stellvertreter Staatsanwalt im Hinblick auf den vom Bundesrat für Notfallbewältigung (`⌒ FEMA') vorgeschlagenen Aktionsplan zur Errichtung einer nationalen Strategie zur Koordinierung nationaler multimodaler Gesundheitsversorgungsketten zur Reaktion auf COVID-19 (`∀ ▽ Action Plan) feststellt, dass die Zwecke des § 708, c) 1) des DPA nicht vernünftigerweise durch einen Aktionssplan erreicht werden können, der weniger wettbewerbswidrige Auswirkungen hat oder ohne AktionsPlan. Angesichts dieser Fest