Geschäft · 22.9.2026
Zinssätze der Bundeszentralbank bleiben unverändert, für Verzugsrechnungen und Rückzahlungen von Zollabgaben verwendet
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Die Bundeszentralbank hat die Zinssätze für die Verzugsrechnungen und Rückzahlungen von Zollabgaben für das nächste Quartal bestätigt. Die Zinssätze bleiben unverändert und werden weiterhin verwendet, um die Verzugszinsen auf überfällige Steuern und Zollabgaben zu berechnen.