Geschäft · 5.10.2026
Bundesbehörden sammeln Informationen unter Zwang; Zollschutzbehörde beantragt Rückerstattungen unter dem Internationalen Wirtschaftsnotstandsgesetz
Die Bundesbehörde für Einwanderung und Zollschutz (Zollschutzbehörde) beantragt bei der Büro für Verwaltung und Budget (Bundesministerium für Finanzen) die Überprüfung und Genehmigung einer Informationssammlungsanfrage, um Rückerstattungen für die von der Internationalen Wirtschaftsnotstandsgesetz (IEEG) betroffenen Personen zu gewähren.