Geschäft · 24.9.2026
FMCSA verlängert Ausnahmen für 12 Fahrer von der Anhörungspflicht
Die Bundesbehörde für Schifffahrts- und Ozeanverkehr (FMCSA) hat entschieden, die Ausnahmen für 12 Personen von der Anhörungspflicht im Bundesverkehrsrecht (Bundesverkehrsordnung, BVO) für Bundesstraßenfahrer zu verlängern. Die Ausnahmen gelten für Bundesstraßenfahrer, die für den Bundesverkehr zuständig sind.