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Geschäft · 28.9.2026

FMCSA verlängert Ausnahmen für 20 Fahrer von der Anhörungspflicht

Die Bundesbehörde für Schifffahrts- und Ozeanverkehr (FMCSA) hat entschieden, die Ausnahmen für 20 Personen von der Anhörungspflicht im Bundesverkehrsrecht (Bundesverkehrsordnung, BVO) für den Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrzeug-Verkehr) für den Bundesverkehr zu verlängern.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Transportation DepartmentOriginalquelle öffnen →