Geschäft · 28.9.2026
FMCSA verlängert Ausnahmen für 20 Fahrer von der Anhörungspflicht
Die Bundesbehörde für Schifffahrts- und Ozeanverkehr (FMCSA) hat entschieden, die Ausnahmen für 20 Personen von der Anhörungspflicht im Bundesverkehrsrecht (Bundesverkehrsordnung, BVO) für den Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrzeug-Verkehr) für den Bundesverkehr zu verlängern.