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Geschäft · 2.10.2026

Ausschreibung von Bestimmungen; Kulturgüter, die aus dem Ausland importiert werden, um eine Ausstellung zu ermöglichen

Die Behörde hat die folgenden Bestimmungen bekannt gegeben: Ich bestimme hiermit, dass bestimmte Gegenstände aus dem Ausland, die gemäß Vereinbarungen mit ihren ausländischen Besitzern oder Pflegern für eine vorübergehende Präsentation in einem Ausstellungsraum importiert werden, als kulturell bedeutsam eingestuft werden.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — State DepartmentOriginalquelle öffnen →