Bankowość centralna · 10.9.2026
Änderung der Bankenkontrollnotizen; Erwerb von Aktien eines Banken oder Bankenholdingunternehmens
Die Bundesregierung hat eine neue Verordnung erlassen, die die Voraussetzungen für den Erwerb von Aktien eines Banken oder Bankenholdingunternehmens regelt. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und soll die Stabilität des Finanzsystems gewährleisten.