Środowisko i energia · 11.1.1994
Kriterien für die Ausübung von Ermessenssanktionen gemäß Titel I des Clean Air Act
Diese Regelung legt die Kriterien fest, die die EPA bei der Ausübung ihrer Ermessensbefugnis zur Anwendung von Sanktionen auf staatlicher Ebene gemäß dem Clean Air Act in der Fassung von 1990 (Gesetz) berücksichtigen muss. Die EPA kann Sanktionen in Form von Emissionsausgleichs- oder Highway-Finanzierungssanktionen auf einen Teil des Staates anwenden, wenn sie feststellt, dass ein Zustand der Umweltplanung (SIP) nicht erfüllt ist.