Zdrowie i gospodarka · 12.1.1994
Soziale-Sicherheits-Richtlinie SSR 94-2p; Titel XVI: Arbeitsunfällentschädigungsbezüge (WC)
Der Commissioner der Sozialen Sicherheit gibt gemäß 20 CFR 422.406(b)(1) die Sozial-Sicherheits-Richtlinie 94-2p bekannt. Diese Richtlinie klärt die lange bestehende Politik der Sozialen Sicherheitsverwaltung (SSA) auf, dass unter dem Supplemental-Sicherheits-Einkommensprogramm (SSI) jede Teilmenge eines Arbeitsunfallentschädigungsbezugs (WC), die von der zuständigen oder zahlenden Behörde für medizinische Ausgaben oder für rechtliche oder andere Ausgaben bestimmt wird, die dem Erhalt der WC-Auszahlung zuzurechnen sind, nicht als Einkommen gilt.