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Zdrowie i gospodarka · 12.1.1994

Soziale-Sicherheits-Richtlinie SSR 94-2p; Titel XVI: Arbeitsunfällentschädigungsbezüge (WC)

Der Commissioner der Sozialen Sicherheit gibt gemäß 20 CFR 422.406(b)(1) die Sozial-Sicherheits-Richtlinie 94-2p bekannt. Diese Richtlinie klärt die lange bestehende Politik der Sozialen Sicherheitsverwaltung (SSA) auf, dass unter dem Supplemental-Sicherheits-Einkommensprogramm (SSI) jede Teilmenge eines Arbeitsunfallentschädigungsbezugs (WC), die von der zuständigen oder zahlenden Behörde für medizinische Ausgaben oder für rechtliche oder andere Ausgaben bestimmt wird, die dem Erhalt der WC-Auszahlung zuzurechnen sind, nicht als Einkommen gilt.

Originalsprache der Quelle: Federal Register — Health and Human ServicesOriginalquelle öffnen →